Information aus der Bischofskonferenz vom 15.11.2020
Information aus der Bischofskonferenz vom 15.11.2020 vom Bischofskonferenz-Vorsitzenden:
Ähnlich wie im Frühjahr sollen öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet ausgesetzt werden. Kirchen und Religionsgesellschaften werden neue Vereinbarung mit Bundesregierung treffen.
Kirchen bleiben offen
„Ähnlich wie beim Lockdown im Frühjahr werden die Kirchen für das persönliche Gebet offen bleiben“, informierte Lackner über die Grundzüge der geplanten Änderungen. „Öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen werden aber weitestgehend und zeitlich befristet ausgesetzt. Gottesdienste können dann wie im Frühjahr nur in verschlossenen Räumen und im kleinsten Kreis stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden.“ Damit sei gesichert, dass die Eucharistiefeier stattfindet und man über die Medien mitfeiern kann. Darüber hinaus sei auch im Lockdown die seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden weiterhin möglich.
Weitere Regelungen werden am Montag definiert.